mainoben

ecke

 

Reisebedingungen für Fahrten des Vereins Snow ´n´ Water e.V.

 

1) Teilnehmer

An Fahrten können alle Mit- und Nichtmitglieder des Verein Snow’n’Water teilnehmen. Gäste können teilnehmen, wenn es die Ausschreibung vorsieht. Vereinsmitglieder bekommen einen Rabatt auf den Fahrtenpreis. Der Fahrtenpreis und der Rabatt für Mitglieder sind in der Ausschreibung anzugeben.

2) Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei den Organisatoren der jeweiligen Fahrt. Mündliche Abmachungen sind unwirksam. Gesonderte Anmeldebedingungen sowie die Kontaktadressen der Organisatoren sind der Ausschreibung zu entnehmen.

3) Anmeldebestätigung

Nach Eingang der verbindlichen schriftlichen Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Rechnung über die zu leistenden Zahlungen. Erfolgt nach einer Anmeldung keine fristgerechte Zahlung, wird der Verein von der Verpflichtung zur Leistung frei.

4) Leistungen

Die Leistungen der jeweiligen Veranstaltungen erfolgen gemäß der Ausschreibung.

5) Bezahlung

Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Bezahlung an den Verein durch Überweisung.

6) Rücktritt

Ein Rücktritt von einer gebuchten Fahrt ist möglich. Dabei entstehen folgende Kosten:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises.
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises.
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises.
- bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises.
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises.
- bei Nicht-Erscheinen 90 % des Reisepreises.
- mindestens jedoch € 50 Bearbeitungsgebühr.
Abmeldungen sind schriftlich an die Organisationsleiter zu richten.
Der Skiverein empfiehlt den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung. Für den Verein besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Veranstaltung durch nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Das Gleiche gilt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im letzteren Fall werden die Teilnehmer 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung benachrichtigt. Die eingezahlten Beträge werden dann in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Verein bestehen nicht.



7) Paß- und Devisenbestimmungen

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Ausweises sein. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Bestimmungen des Gastlandes verantwortlich.

8) Versicherungen

Jeder Teilnehmer, der einem dem Landessportbund-Bremen (LSVB) angeschlossenen Verein angehört, ist über den LSVB unfallversichert. Der Verein Snow’n’Water haftet darüber hinaus nicht.

9) Haftung

Der Verein Snow ´n´ Water haftet nicht für Verschulden der Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, usw.). Diese sind keine Erfüllungsgehilfen des Vereins. Insbesondere können die Organisatoren des Vereins oder andere Mitarbeiter nicht für Schäden irgendwelcher Art haftbar gemacht werden.

10) Auskünfte

Auskünfte erteilen die Organisatoren der jeweiligen Fahrten.

11) Termine

Termine für Abfahrt und Ankunft sind in der Ausschreibung angegeben.

12) Schlußbemerkung

Preise, Termine und Teilnahmebedingungen sind in der Ausschreibung anzugeben. Veränderungen der Transport- und Unterkunftsbedingungen, Liftkosten, Wechselkurse, sowie neu eingeführte Abgaben und Gebühren bleiben vorbehalten.

Anhang

Besondere Teilnahmebedingungen für jugendliche Teilnehmer:
Bei Kursen, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen, ist Voraussetzung, dass die Teilnehmer im Einverständnis der Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
Während der Kurse sind autorisierte Begleitpersonen des Vereins Snow’n’Water auch für die allgemeine Betreuung der Teilnehmer verantwortlich. Das Verhältnis von Betreuern ist als partnerschaftliches Miteinander zu sehen, bestimmte Regeln sind allerdings einzuhalten. Die Ge- und Verbote entsprechen den Gesetzen über das Verhalten von Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Wird durch Fehlverhalten und Übertreten der Regelungen und Anordnungen der Fahrtenleitung die Gemeinschaft erheblich gestört, kann der/die Teilnehmer/in auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden. Die Erziehungsberechtigten sind vorher zu benachrichtigen.

 

 

mainunten

pixel