



Reisebedingungen für Fahrten des Vereins Snow ´n´ Water e.V.
1) Teilnehmer
      
      An Fahrten können alle Mit- und Nichtmitglieder des Verein Snow’n’Water   teilnehmen. Gäste können teilnehmen, wenn es die Ausschreibung vorsieht.   Vereinsmitglieder bekommen einen Rabatt auf den Fahrtenpreis. Der Fahrtenpreis   und der Rabatt für Mitglieder sind in der Ausschreibung anzugeben.
  
  2) Anmeldung
  
  Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei den  Organisatoren der jeweiligen Fahrt. Mündliche Abmachungen sind unwirksam.  Gesonderte Anmeldebedingungen sowie die Kontaktadressen der Organisatoren sind  der Ausschreibung zu entnehmen.
  
  3) Anmeldebestätigung
  
      Nach Eingang der verbindlichen schriftlichen Anmeldung erhält der  Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Rechnung über die zu leistenden  Zahlungen. Erfolgt nach einer Anmeldung keine fristgerechte Zahlung,  wird der Verein von der Verpflichtung zur Leistung frei.
  
  4) Leistungen
  
      Die Leistungen der jeweiligen Veranstaltungen erfolgen gemäß der Ausschreibung.
  
  5) Bezahlung
  
      Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Bezahlung an den Verein durch Überweisung.
  
  6) Rücktritt
  
  
Ein Rücktritt von einer gebuchten Fahrt  ist möglich. Dabei entstehen folgende Kosten:
      - bis 60 Tage vor Reisebeginn 15 %  des Reisepreises.
      - bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %  des Reisepreises.
      - bis 15 Tage vor Reisebeginn 45 %  des Reisepreises.
      - bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 % des  Reisepreises.
      - ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85 %  des Reisepreises.
      - bei Nicht-Erscheinen 90 % des  Reisepreises.
      - mindestens jedoch € 50  Bearbeitungsgebühr. 
      Abmeldungen sind schriftlich an die  Organisationsleiter zu richten. 
      Der Skiverein empfiehlt den Abschluss  einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung. Für den Verein besteht ein Rücktrittsrecht,  wenn die Veranstaltung durch nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere  höhere Gewalt, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Das Gleiche gilt,  wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im letzteren  Fall werden die Teilnehmer 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung  benachrichtigt. Die eingezahlten Beträge werden dann in voller Höhe  zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Verein bestehen nicht.
      
      7) Paß- und Devisenbestimmungen
  
      Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen  Ausweises sein. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und  sonstigen Bestimmungen des Gastlandes verantwortlich.
      
      8) Versicherungen
  
      Jeder Teilnehmer, der einem dem  Landessportbund-Bremen (LSVB) angeschlossenen Verein angehört, ist über den  LSVB unfallversichert. Der Verein Snow’n’Water haftet darüber hinaus nicht.
      
      9) Haftung
      
      Der Verein Snow ´n´ Water haftet nicht für Verschulden der  Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, usw.). Diese sind keine  Erfüllungsgehilfen des Vereins. Insbesondere können die Organisatoren  des Vereins oder andere Mitarbeiter nicht für Schäden irgendwelcher Art  haftbar gemacht werden.
      
      10) Auskünfte
      
      Auskünfte erteilen die Organisatoren der jeweiligen Fahrten.
      
      11) Termine
      
      Termine für Abfahrt und Ankunft sind in der Ausschreibung angegeben.
      
      12) Schlußbemerkung
  
      Preise,  Termine und Teilnahmebedingungen sind in der Ausschreibung anzugeben.  Veränderungen der Transport- und Unterkunftsbedingungen, Liftkosten,  Wechselkurse, sowie neu eingeführte Abgaben und Gebühren bleiben  vorbehalten.
      
      Anhang
      
    
Besondere Teilnahmebedingungen für  jugendliche Teilnehmer:
      Bei Kursen, an denen Kinder und  Jugendliche teilnehmen, ist Voraussetzung, dass die Teilnehmer im  Einverständnis der Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
      Während der Kurse sind autorisierte  Begleitpersonen des Vereins Snow’n’Water auch für die allgemeine Betreuung der  Teilnehmer verantwortlich. Das Verhältnis von Betreuern ist als  partnerschaftliches Miteinander zu sehen, bestimmte Regeln sind allerdings  einzuhalten. Die Ge- und Verbote entsprechen den Gesetzen über das Verhalten  von Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Wird durch Fehlverhalten und Übertreten  der Regelungen und Anordnungen der Fahrtenleitung die Gemeinschaft erheblich  gestört, kann der/die Teilnehmer/in auf eigene Kosten nach Hause geschickt  werden. Die Erziehungsberechtigten sind vorher zu benachrichtigen. 

